Sie haben vor, sich um einen Ausbildungsplatz zu bewerben und wollen wissen, auf was es ankommt, damit Sie mit Ihrer Bewerbung Erfolg haben? Dann sind Sie auf dieser Seite richtig, denn in der Serie „Was Sie schon immer über Bewerbungen wissen wollten …“ geht es um Informationen rund um das Thema Bewerbung.
Teil 7: Ihr Ferienjob
Das Schuljahr ist fast vorbei und die Sommerferien stehen bevor – endlich! Endlich freie Zeit für all das, was Sie schon lange wieder einmal machen wollten: ausschlafen, faulenzen, arbeiten … Arbeiten? Das Taschengeld reicht für die notwendigsten Dinge, ein kleines Zubrot wäre nicht schlecht. Warum also nicht?
Darf man als Schüler arbeiten? Ja. Allerdings setzt das Jugendarbeitsschutzgesetz* Grenzen, was die Art der Tätigkeit, die Arbeitsdauer und die Lage der Arbeitszeit betrifft. Bis zu 15 Jahren dürfen junge Menschen nur unter sehr strengen Auflagen arbeiten, zwischen 15 und 18 Jahren sind die Bestimmungen lockerer. So darf ein Jugendlicher dieser Altersgruppe neben der Schule täglich maximal zwei Stunden arbeiten – selbstredend nicht vor oder während des Schulunterrichts. Einen Ferienjob darf er mit bis zu 40 Wochenstunden auf fünf Tage verteilt aufnehmen. Allerdings sind nur vier Wochen Beschäftigung im Kalenderjahr erlaubt, wobei er entscheiden kann, ob er die Arbeit am Stück ausüben oder auf verschiedene Ferien verteilen möchte. Grundsätzlich muss die Arbeitszeit zwischen 6 und 20 Uhr liegen, ein Jugendlicher über 16 Jahren darf in den Schulferien gesetzlich festgelegte Tätigkeiten in der Früh- oder Spätschicht ausüben, zwischen den Schichten müssen 12 Stunden Erholung liegen. Eine Tätigkeit an Wochenenden oder an Feiertagen ist von wenigen Ausnahmen abgesehen verboten. Für volljährige Schüler gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz nicht mehr – sie dürfen daher sowohl in den Ferien als auch neben der Schule einer Beschäftigung nachgehen.
Für viele Ferienjobs gilt: Stellenausschreibungen sind die Ausnahme, trotzdem kann sich ein Blick in die Wochenendausgabe der Tageszeitung, an das Schwarze Brett der Schule oder des nahegelegenen Einkaufszentrums lohnen. Eine „richtige“ Bewerbung, wie Sie sie aus meinen Artikeln kennengelernt haben, ist oft nicht erforderlich. Meist genügt schon ein Anruf, eine persönliche Vorsprache oder eine Kurzbewerbung per E-Mail bei dem gewünschten Unternehmen.
Klassische Ferienjobs sind: Austragen von Anzeigenblätter, Zeitungen oder Briefen, Tätigkeiten im Gaststätten- oder Hotelgewerbe, Mitarbeit in Jugendcamps, DLRG-Einsätze in Freibädern oder an Seen, Fließbandjobs in Fabriken und ähnliches mehr. Wie wäre es mit etwas Abwechslungsreicherem? Einem Ferienjob im Ausland etwa? Hier kann Ihnen die Ferienjobbörse der Agentur für Arbeit weiterhelfen. Sehr begehrt sind Ferienjobs in den USA, allem voran im Disneyland in Florida; weitere Resorts liegen in Tokio, Paris und Hong Kong. Für Jobs im Ausland gilt nahezu durchgängig, dass man volljährig sein und sich einem Bewerbungsauswahlverfahren unterziehen muss. In vielen Fällen beinhaltet die spezielle Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung die Erlaubnis, im Anschluss an den Ferienjob für eine bestimmte Zeit das Land bereisen zu dürfen, so zum Beispiel das beliebte Working-Holiday-Visum für Australien.
In der Regel benötigen Sie für einen Ferienjob eine Lohnsteuerkarte. Diese bekommen Sie bei der Gemeindeverwaltung Ihres Wohnorts. Einmal schnell beantragt, erhalten Sie sie in den Folgejahren unaufgefordert nach dem Stichtag am 20. September. Sollten für Ihren Ferienjob Steuern fällig werden, können Sie sich diese durch einen Lohnsteuerjahresausgleich am Jahresende bei Ihrem zuständigen Finanzamt zurückholen – der Aufwand beim Ausfüllen der Formulare ist bei einem Ferienjob gering und zahlt sich in barer Münze aus. Schüler sparen aufgrund der zeitlichen Befristung eines Ferienjobs und der normalerweise damit verbundenen geringen Einkünfte in aller Regel die Sozialabgaben, die Vergütung wird nicht auf Hartz IV und BAföG angerechnet, das Kindergeld ist nicht gefährdet. Volljährige Schüler informieren sich bitte bei den jeweiligen Behörden über die Zuverdienstgrenzen – insbesondere der elterliche Anspruch auf Kindergeld könnte schnell verwirkt sein, wenn zum Beispiel Studierende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen sowohl während des Semesters als auch in der vorlesungsfreien Zeit arbeiten. Auf dem Weg von zu Hause zur Arbeitsstätte und zurück besteht wie an der Arbeitsstätte selbst eine Unfallversicherung über den Arbeitgeber.
Es grüßt Sie
Cornelia Putzker, die Schwäbin aus Rostock
*Die genauen Jugendschutzbestimmungen können Sie in der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales herausgegebenen Broschüre nachlesen, die Sie unter http://www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/a707-klare-sache-jugendarbeitsschutz-und-kinderarbeitsschutzverordnung.html entweder kostenlos bestellen oder downloaden können.
PS: Kommt Ihnen der Titel der Serie irgendwie bekannt vor? Er geht allerdings so weiter: … und sich endlich zu fragen wagen.
Haben Sie eine Frage rund um das Thema Bewerbung? Dann schicken Sie diese doch einfach unter dem Betreff: „Financial T(´a)ime“ an pbe@putzkers-bewerbungsecke.de und geben Sie bitte Ihre Klassenstufe an. Unter den eingehenden Fragen wähle ich die interessantesten aus und beantworte sie in einem der folgenden Artikel unter Angabe Ihres Vornamens und Ihrer Klassenstufe. Wenn Sie im Fall einer Auswahl anonym bleiben möchten, vermerken Sie dies bitte in Ihrer E-Mail.
Cornelia Putzker, Diplom-Theologin und Referentin für Personalwirtschaft und -entwicklung, ist Lehrbeauftragte für Vermittlungskompetenz an der Universität Rostock und bietet über das Internet Bewerbungsberatung an. 2005 erschien ihr Buch „Auf dem Weg zum ersten Job“ im Shaker Verlag Aachen. Besuchen Sie mich auf meiner Homepage http://putzkers-bewerbungsecke.de, ich freue mich darauf!
11. Mai 2012
Materialien für Lehrer und Schüler
- Alle Abi-Materialien auf einen Blick: https://www.schuelerzeitung-tbb.de/abi-vorbereitung/ und Power-Paket für Abi-Kämpfer: https://www.schuelerzeitung-tbb.de/gesamt-strategie-fuer-abi-kaempfer/
- „Die Stillen in der Schule“ – Ermutigung + Strategien bei Introversion – zum Lesen, Ausdrucken und Anhören: https://www.schuelerzeitung-tbb.de/die-stillen-in-der-schule-1-vom-glueck-der-introversion/
- „Jugend im Selbstspiegel“ – eigene Texte mit Zeichnungen, präsentiert in einer öffentlichen Lesung: https://www.schuelerzeitung-tbb.de/der-mensch-mit-dem-schizophren-denkenden-herzen-und-der-verwirrten-seele/
- „Handy, Schule und unser Gehirn“, neurologisch-psychologische Forschungsergebnisse in Blick auf Handys und soziale Medien: https://www.schuelerzeitung-tbb.de/alle-vorsaetze-sind-fuer-den-arsch-wenn-man-sich-nicht-daran-haelt/
- „Handyverbot an Schulen – und wir haben ein Problem weniger!“: https://www.schuelerzeitung-tbb.de/handyverbot-an-schulen/
- „Die Macht der Disziplin“ – diszipliniert → erfolgreicher, stressfreier und glücklicher: https://www.schuelerzeitung-tbb.de/disziplin-erfolgsfaktor-in-der-schule-einfuehrung/
- „Schülerzeitungsermutigung“ (22 Artikel) – Rückblick, Tipps und Strategien für Schüler-Freiraum: https://www.schuelerzeitung-tbb.de/redaktionsgroesse-zwei-pizza-regel/
- „Faule Säcke, werdet Lehrer!“ – billiger Populismus gegen den Lehrerberuf durchs Kultusministerium: https://www.schuelerzeitung-tbb.de/faule-saecke-aller-laender-werdet-lehrer-in-baden-wuerttemberg/