Kann die Verschärfung des Waffenrechts eine weitere Tat verhindern?

Auch nach den kürzlich begangenen Amoktaten brechen in Deutschland abermals Diskussionen aus. Im Mittelpunkt steht die Frage darüber, was eine weitere Amoktat verhindern könnte. Für einige ist die Abschaffung des Privatbesitzes von Waffen die einzig richtige Lösung, andere erwidern ironisch, dass man dann ja ebenso Kraftfahrzeuge verbieten müsse, wenn es nach der Zahl der Toten ginge. Auch im Bundestag ist man sich nicht einig. Während viele Politiker auf die Verschärfung der Waffengesetze pochen und sogar über Metalldetektoren an Schulen diskutieren, lehnt der ehemalige Innenminister Schäuble diese Maßnahmen ab: “ Man muss sich mal vorstellen, wenn Kinder unter solchen Verhältnissen aufwachsen würden, was das für Folgen hätte.“ Doch besonders von den Politikern verlangt man, dass sie handeln. Dies endet jedoch meistens in einer weiteren Verschärfung des Waffenrechts. Als Folge des Amoklaufs von Winnenden zum Beispiel präzisierte man insbesondere die Vorschriften für die sichere Aufbewahrung von Schusswaffen, da man davon ausging, dass diese Tat bei Befolgung der waffenrechtlichen Aufbewahrungsvorschriften, also dem sicheren Wegsperren der Waffe in einem dafür vorgesehenen Behältnis, nicht möglich gewesen wäre. Wird diese Vorschrift nicht befolgt, kann man nun mit Geldstrafen oder sogar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren rechnen. Zudem wurden einige zusätzliche Gesetzesänderungen vorgenommen: Den Erlaubnisbehörden steht es nun zu, jeder Zeit Regelüberprüfungen zu unternehmen und eingezogene Waffen, statt einem Weiterverkauf zu „vernichten“. Bestimmte Waffen können nur durch Vorlage einer Bescheinigung des Schießsportverbandes und dem Nachweis der regelmäßigen Teilnahme an Wettkämpfen (mind. unterste Bezirksebene) erhalten werden und Jugendlichen wird die Handhabung mit sogenannten großkalibrigen Waffen vollständig verwehrt („kleinere“ Schusswaffen sind mit schriftlichem Einverständnis oder Anwesenheit der Eltern erlaubt). Außerdem soll bis 2012 ein nationales Waffenregister erstellt werden, in dem Schusswaffen, für deren Erwerb und Besitz eine Erlaubnis nötig ist und Daten ihrer Besitzer und Erwerber, genannt sind.

Grundsätzlich gilt: Für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen ist eine Waffenbesitzkarte, für den Erwerb und Besitz von Munition, ein Munitionserwerbschein, für das Führen, ein Waffenschein und für das Schießen, eine Schießerlaubnis erforderlich. Zu beachten ist hierbei, dass keine dieser Erlaubnisscheine die jeweils andere einschließt oder ersetzt. Diese Änderungen werden jedoch von vielen kritisch betrachtet. So würden oft nicht alle Fakten berücksichtigt: Das Interesse des einzelnen an Selbstschutz zum Beispiel. Die USA gelten mit ihrem Waffenbesitz in fast jedem Haushalt als abschreckendes Beispiel. Doch Fakt ist, dass seit der Legalisierung des privaten Waffenbesitzes die Kriminalitätsrate sank, da Einbrecher es sich zweimal überlegten, ob sie wegen eines simplen Einbruchs ihr Leben riskieren sollten.

StaatBürger mit WaffeMordrate/100Tsd. Einwohnern
Texas37%12,7
Vermont35%0,7
Iowa31%1,1
Californien21%12,7
New York11%13,2

Daten und Grafik: www.axelcgn.de/61.html

Dennoch lässt sich nicht bestreiten, dass die Anzahl der Unfälle und somit die Verletzung oder sogar der Tod unschuldiger Opfer wohl gestiegen sein dürfte. Großbritannien hingegen gilt mit dem Verbot des privaten Waffenbesitzes seit 1997 als Paradebeispiel. Doch auch hier gibt es Lücken in den Statistiken. So können die sinkenden Kriminalitätszahlen in den Statistiken auch auf die Änderung der Kriterien der Verfassung von Statistiken zurückgeführt werden: Ab 2004 zählte man das „Mitführen und Drohen“ sowohl mit Schusswaffen als auch mit Anscheinswaffen nicht mehr in die Statistik als Straftat mit ein. So musste sogar die Britische Polizeigewerkschaft „Police Federation of England and Wales“ schließlich einsehen: „Die Gesetzgebung nach Dunblane, die, die große Mehrheit von Waffen in Privatbesitz verboten hat, hat es nicht vermocht zu verhindern, dass Kriminelle in den Besitz von Waffen gelangen.“ Was durch die übermäßige Berichterstattung nach Amokläufen ebenfalls in den Hintergrund gerückt ist, ist die Tatsache, dass in Deutschland bereits erste Erfolge zu verzeichnen sind: Die Kriminalitätsrate sinkt.

JahrStraftaten GesamtGedrohtGeschossen
20036.572.13511.0546.283
20046.633.1569.8765.499
20056.391.7159.1775.039
20066.304.2238.8134.584
20076.288.6617.8834.558
20086.114.1286.9944.371

Daten: www.axelcgn.de/61.html

Letztendlich ist es fraglich, ob uns verschärfte Gesetze wirklich weiterbringen. Vielmehr sollte man sich um die Menschen, die sich zu so einer Tat hinreißen lassen, kümmern. Denn, was steigt, ist nicht der Waffenbesitz, sondern die Bereitschaft zur Brutalität. Wer sich in den Kopf setzt einen Mord zu begehen, der findet seine Mordwaffe auch auf illegalem Weg oder durch z.B. einen selbstgebastelten Sprengstoff oder ein Küchenmesser, es wird immer eine Möglichkeit geben.

Artikel: Katja Beck

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