Copy & Paste – zwei Klicks die unserem beratenden Lehrer Klaus Schenck massig Geld und zwei Unterlassungsklagen kosteten. Grund: Schülerarbeiten auf der Deutsch-Homepage, die ein zunächst harmloses Foto von einem Teddybär vor einem Arztkoffer oder ähnlichem aus der beliebten Suchmaschine Google beinhalteten. Folge war eine Kontaktaufnahme per Mail einer Anwaltskanzlei mit der Aufforderung einer Einverständniserklärung des Eigentümers zur Verwendung des Bildes vorzulegen, ansonsten drohte eine Unterlassungsklage verbunden mit der Zahlung eines hohen Geldbetrages. Anwälte, die genau auf diesen kleinen Fehler junger Menschen spezialisiert sind. Sie durchforsten das Internet nach Arbeiten, in denen ein urheberrechtlich geschütztes Foto verwendet wurde und verfolgen dies mit rechtlichen Schritten, oft zum Nachteil, wie in unserem Fall, von Schülern, denen nun nur noch Arbeiten mit eingeschränktem bildlichen Inhalt zur Verfügung stehen. Doch wie schütze ich mich genau vor einer solchen Unterlassungsklage? Was ist eigentlich das Urheberrecht und vor allem, welche Suchmaschinenergebnisse sind sicher? Diese und viele weitere Fragen hatten unsere Redaktion nach diesem Vorfall beschäftigt. Zusammen mit dem Medienexperten Ulf Neumann, Lehrer an einer Grundschule im Main-Tauber-Kreis und Leiter des Kreismedienzentrums Tauberbischofsheim-Distelhausen, gingen wir den wichtigsten Fragen auf den Grund. Nach einem aufschlussreichen Gespräch können wir nun sagen: Mit uns nicht mehr! – Wir wissen jetzt Bescheid! Aus diesem Grund haben wir für euch auf dieser Seite die wichtigsten Fragen und Antworten zum Urheberrecht zusammengestellt, dass auch ihr nach dem Lesen des Artikels sagen könnt: Danke! Jetzt weiß auch ich Bescheid!
Was ist eigentlich ein Urheber und wozu dient das Urheberrecht?
„Ein Urheber ist der Schöpfer eines Werkes. Er ist derjenige, der beispielsweise einen Text geschrieben oder ein Bild gemacht hat. Das Urheberrecht verfolgt nun das Ziel die Rechte an dem jeweiligen Werk zu schützen, welches man selbst geschaffen hat. Als Eigentümer des Werkes bzw. Urheber verfügt man über die Entscheidungsmöglichkeit, wie die eigene Arbeit genutzt werden darf, bspw. kann dies die Veröffentlichung, Verbreitung oder Vervielfältigung betreffen.“
Was ist im Urheberrecht erlaubt und was nicht?
„Laut dem Gesetz ist es verboten, Werke anderer ohne deren Erlaubnis zu nutzen. Hierbei gibt es jedoch Ausnahmen: Bedenkenlos dürfen Texte fremder Autoren mit Quellenangabe zitiert oder Bilder mit einem exakten Nachweis (Urheber: http://…[Datum]) in Seminararbeiten etc. verwendet werden. Ausgenommen sind hier die selbstgeschaffenen Werke. Auch ist es legal, eine Sicherheitskopie eigens gekaufter Datenträger zu erstellen, sofern diese keinen Kopierschutz haben.“
Welche Werke sind urheberrechtlich geschützt?
„Urheberechtlich geschützte Werke müssen eine gewisse Schöpfungshöhe besitzen, sprich eine Idee, eine persönliche geistige Schöpfung. Hierzu gehören Werke der Literatur & Wissenschaft, Texte, Filme, Musik, PC-Programme, Zeichnungen, Pläne & Karten, Kunst- & Lichtbildwerke oder Lichtbilder, die zusätzlich noch dem Leistungsschutzrecht unterliegen.
Zu beachten ist: Die Schöpfungshöhe wird bei Bildern generell nicht berücksichtigt bzw. angefragt! Bilder sind IMMER vom Urheberrecht betroffen, falls nicht anders gekennzeichnet!“
Wie sieht es urheberrechtlich mit der Veränderung von Fotos aus dem Internet aus?
„Grundsätzlich gilt: Eine Veränderung, mag es durch eine Beschriftung oder durch das Hinzufügen von Bildeffekten sein, hat keine Aufhebung des Urheberrechts zur Folge! Der Eigentümer besitzt auch weiterhin alle Rechte und kann, sofern er nicht zu Verwendung des Werkes zugestimmt hat, rechtliche Schritte dagegen einleiten.“
Welche Internetseiten schützen mich nun völlig vor einer solchen Unterlassungsklage? Welche sind sicher?
„Um diesem Vorfall nochmals zu entgehen, sollte man Bilder, Grafiken etc. aus Google gar nicht mehr verwenden – außer, es wird in den Suchoptionen die Option „Für die Wiederverwendung gekennzeichnet“ ausgewählt, somit werden alle Bilder entfernt, die vom Eigentümer nicht zur Weiterverbreitung gekennzeichnet wurden und die angezeigten sind bedenkenlos verwendbar. Weiterhin ohne jegliche Sorgen um eine weitere Klage können Bilder der Seiten pixelio.de oder piqs.de u.a. für das eigene Werk benutzt werden, da man hier die entsprechenden Nutzungsrechte für wenig Geld erwirbt. Zudem gibt es zahlreiche kostenlosen Bilddatenbanken wie z.B. www.jugendfotos.de. Beachtet man diese Hinweise, so wird es bei einer späteren Veröffentlichung der Arbeit im Internet keine weiteren Probleme wegen des Urheberrechts geben. Benötigt ihr Bilder für Präsentationen oder den eigenen nicht öffentlichen Gebrauch, so dürfen natürlich auch alle anderen Bilder verwendet werden.
Artikel: Tobias Haas, tobias.haas96@gmx.de
Materialien für Lehrer und Schüler
- Alle Abi-Materialien auf einen Blick: https://www.schuelerzeitung-tbb.de/abi-vorbereitung/ und Power-Paket für Abi-Kämpfer: https://www.schuelerzeitung-tbb.de/gesamt-strategie-fuer-abi-kaempfer/
- „Die Stillen in der Schule“ – Ermutigung + Strategien bei Introversion – zum Lesen, Ausdrucken und Anhören: https://www.schuelerzeitung-tbb.de/die-stillen-in-der-schule-1-vom-glueck-der-introversion/
- „Jugend im Selbstspiegel“ – eigene Texte mit Zeichnungen, präsentiert in einer öffentlichen Lesung: https://www.schuelerzeitung-tbb.de/der-mensch-mit-dem-schizophren-denkenden-herzen-und-der-verwirrten-seele/
- „Handy, Schule und unser Gehirn“, neurologisch-psychologische Forschungsergebnisse in Blick auf Handys und soziale Medien: https://www.schuelerzeitung-tbb.de/alle-vorsaetze-sind-fuer-den-arsch-wenn-man-sich-nicht-daran-haelt/
- „Handyverbot an Schulen – und wir haben ein Problem weniger!“: https://www.schuelerzeitung-tbb.de/handyverbot-an-schulen/
- „Die Macht der Disziplin“ – diszipliniert → erfolgreicher, stressfreier und glücklicher: https://www.schuelerzeitung-tbb.de/disziplin-erfolgsfaktor-in-der-schule-einfuehrung/
- „Schülerzeitungsermutigung“ (22 Artikel) – Rückblick, Tipps und Strategien für Schüler-Freiraum: https://www.schuelerzeitung-tbb.de/redaktionsgroesse-zwei-pizza-regel/
- „Faule Säcke, werdet Lehrer!“ – billiger Populismus gegen den Lehrerberuf durchs Kultusministerium: https://www.schuelerzeitung-tbb.de/faule-saecke-aller-laender-werdet-lehrer-in-baden-wuerttemberg/